Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Gültigkeit
Diese Verkaufs- und
Lieferungsbedingungen gelten für alle, auch künftige
geschäftliche Beziehungen, insbesondere Lieferungen,
Leistungen und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen der Firma
MEDIA-VISION e.U. und deren Kunden. Abweichende Vereinbarungen sowie
telefonische und mündliche Abmachungen sind nur verbindlich,
wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Bestehenden Einkaufsbedingungen des Vertragspartners wird
ausdrücklich widersprochen. Diese Bedingungen werden auch dann
nicht anerkannt, wenn ihnen nicht nochmals nach Eingang
ausdrücklich widersprochen wird.
Für Software und Leistungen einiger Lieferanten und
Geschäftspartner gelten besondere Bedingungen, für
deren Einhaltung der Besteller selbst verantwortlich ist. Eine
besondere Aufklärungspflicht der Firma MEDIA-VISION e.U.
über nationale und internationale
Handelsbeschränkungen besteht nicht.
2.Angebote
Die in Prospekten,
Preislisten, Katalogen, Rundschreiben und sonstigen Drucksachen oder in
den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, wie
insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, technische Daten
und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich und stellen keine
zugesicherten Eigenschaften seitens der MEDIA-VISION e.U. dar.
Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen
Angaben in Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen.
Technische Änderungen bleiben vorbehalten. Etwaige
Abweichungen sind dementsprechend hinzunehmen, soweit sie für
den Kunden zumutbar sind. Die Angebote sind freibleibend und
unverbindlich, Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber
für den Verkäufer nicht verbindlich.
3.Kaufverträge
Telefonisch erteilte
Aufträge sind für den Kunden grundsätzlich
rechtskräftig und somit verbindlich. Auftragsstornierungen
können nur mit Einverständnis der Firma MEDIA-VISION
e.U. und unter Zahlung einer Stornogebühr erfolgen, die -
vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche pauschal
30% des Kaufpreises beträgt.
Beanstandungen von Auftragsbestätigungen sind
unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche
schriftlich geltend zu machen.
4.Lieferungen
Die Lieferung erfolgt auf
Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht bei Verlassen
der Geschäftsräume der Firma MEDIA-VISION auf den
Käufer über (Versendungskauf).
Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt der Firma
MEDIA-VISION e.U. vorbehalten. Die Lieferung ist durch den
Käufer unverzüglich bei Empfang auf
Vollständigkeit und Beschädigung sowie Mangelfreiheit
zu prüfen.
Warenrücksendungen, die nicht aufgrund begründeter
Warenmängel erfolgen, sind nur nach vorheriger Vereinbarung
mit der Firma MEDIA-VISION e.U. und unter Anerkennung und Bezahlung
einer Rücknahmepauschale möglich, die 30% des
Kaufpreises -vorbehaltlich weitergehender
Schadenersatzansprüche- beträgt. Die
Rücksendung hat in Originalverpackung, mit Anlagen und
unbeschädigt zu erfolgen.
Die Durchführung der erteilten Aufträge erfolgt
vorbehaltlich rechtzeitiger und genügender Belieferung durch
unsere Vorlieferanten.
Sollte sich die Auslieferung der Ware verzögern, so muss der
Käufer eine Nachfrist von mindestens vierzehn Tage setzen.
Für die Einhaltung dieser Nachfrist genügt die
rechtzeitige Absendung der Ware.
Höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder sonstige
unvorhersehbaren Hindernisse, die die Firma MEDIA-VISION e.U. trotz der
nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden kann
-gleich ob in ihrem Betrieb oder bei einem der Lieferanten
eingetreten-, wie Betriebsstörungen, behördliche
Eingriffe, Verzögerungen der Lieferung von Waren und
Bauteilen, sonstige nicht richtige oder rechtzeitige Selbstbelieferung
befreien die Firma MEDIA-VISION e.U. für die Dauer ihrer
Auswirkungen und im Fall der Unmöglichkeit von der Lieferfrist.
Wird durch die oben genannten Ereignisse die Lieferung
nachträglich unmöglich oder unzumutbar, so ist die
Firma MEDIA-VISION e.U. berechtigt, von Vertrag zurück
zutreten.
Im Falle des Leistungsverzuges oder der von der Firma MEDIA-VISION e.U.
zu vertretenen Unmöglichkeit der Leistung sind
Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn, es liegt
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Sollte der Besteller die Annahme der bestellten bzw. in Auftrag
gegebenen Waren rechtsgrundlos verweigern, oder bei Anlieferung die
vereinbarten Zahlungsmittel nicht bereithalten, befindet er sich im
Annahmeverzug.
Bei Transportschäden, Falschlieferungen und
unvollständigem Lieferumfang ist die Firma MEDIA-VISION e.U.
vom Käufer innerhalb von 5 Tagen zu benachrichtigen. Eine
Falschlieferung, fehlerhafte Lieferung oder die Lieferung von defekten
Produkten berechtigen den Besteller nicht zur Wandlung des
Kaufvertrages.
5.Annahmeverzug
Der Kunde verpflichtet, die
Lieferung abzunehmen, bzw. durch einen Bevollmächtigten
abnehmen zu lassen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so kann
der Verkäufer ihm eine Nachfrist von zehn Tagen mit der
Maßnahme setzen, dass nach dem ergebnislosen Ablauf der
Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt ist
und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen kann.
Der Schadenersatz umfasst alle im Zusammenhang mit der Abwicklung des
Rechtsgeschäftes gemachten Aufwendungen des
Verkäufers sowie dessen entgangenen Gewinn.
6.Rechnungen
Der Kaufpreis ist bei
Übernahme der Ware ohne Abzug in bar zu zahlen, falls nicht
schriftlich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind.
Bei Verzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in
Höhe von 12% des Kaufpreises bzw. des Restkaufpreises
vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Zinssatzes zu
berechnen.
7.Gefahrenübergang
Die Lieferung erfolgt
grundsätzlich unfrei, d. h. zu Lasten des Käufers per
Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug. Die Gefahr und das
Transportrisiko übernimmt in jedem Fall der Käufer,
auch wenn die Firma MEDIA-VISION e.U. ausnahmsweise die Versandkosten
übernimmt.
Falls nicht anders vereinbart, wird die Lieferung der Ware gegen eine
geringe Gebühr (bei Postversand, Wertpaket) gegen
Transportschäden versichert.
Sendungen ins Ausland erfolgen nur gegen Vorauszahlung des
Rechnungsbetrages.
Bei Auslandssendungen wird eine pauschale Bearbeitung von 25,00
€ zuzüglich gesetzlich vorgeschriebener
Mehrwertsteuer erhoben.
8.Mängelhaftung
Die Mängelhaftung
richtet sich ausschließlich nach diesen Verkaufs- und
Lieferbedingungen. Aller hier nicht ausdrücklich zugestandenen
Ansprüche, auch Schadenersatzansprüche, gleich aus
welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf
einer von der Firma MEDIA-VISION e.U. zumindest grob
fahrlässig zu vertretenden Vertragsverletzung. Eine Haftung
für Mangelfolgeschäden ist insgesamt ausgeschlossen.
Mängelrügen für offensichtliche
Mängel müssen unverzüglich
spätestens 5 Werktage nach Eintreffen der Ware am
Bestimmungsort schriftlich spezifiziert eingehen.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung
innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind
unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen.
Englischsprachige Bedienungsanleitungen, Datenblätter und
sonstige Produktanlagen stellen keinen Gewährleistungsmangel
dar.
9.Gewährleistung
Die
Gewährleistungsfrist für alle von uns gelieferten
Produkte beträgt mindestens 24 Monate, höchstens
jedoch die evtl. längere Frist des Herstellers ab Auslieferung.
Um eine Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es
grundsätzlich erforderlich, das defekte Teil und eine genaue
Fehlerbeschreibung und eine Kopie des Lieferscheines oder der Rechnung,
mit dem/der das Gerät geliefert wurde, an die Firma
MEDIA-VISION e.U. frei Haus einzuschicken bzw. anzuliefern. Unfrei
angelieferte Sendungen werden nicht angenommen. Durch den Austausch von
Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine
Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile
unterliegen nur der Gewährleistung, wenn der Mangel oder
Schaden nicht auf unsachgemäße Handhabung, Verbrauch
oder Verschleiß zurückzuführen ist.
Unsachgemäße Benutzung, Lagerung oder Handhabung von
Geräten Sowie Fremdeingriff und das Offnen von
Geräten hat zur Folge, dass die Gewährleistungsfrist
außer Kraft tritt. Die Firma MEDIA-VISION e.U.
behält sich vor, im Gewährleistungsfall
Nachbesserung, Preisminderung oder Ersatzlieferung nach freiem Ermessen
vorzunehmen. Eine Rückgängigmachung des Kaufvertrages
(Wandlung) ist nur nach drei erfolglosen Nachbesserungsversuchen an
einem Mangel möglich.
Die Haftung im Rahmen der Garantie oder im Rahmen der
Übernahmegarantie beschränkt sich der Höhe
nach auf jedem Fall nur auf den Kaufpreis der fehlerhaften Artikel
unter Ausschluss jeglicher Haftung für eventuelle
Folgeschäden, die aus der Benutzung des gelieferten Artikels
entstanden sein könnten. Bei Geschäften mit
Endverbrauchern wird die Haftung für Schäden und
Folgeschäden max. auf die Höhe des Kaufpreises
begrenzt. Sollten im Rahmen der Reparaturbemühungen der Firma
MEDIA-VISION e.U. auf den zu reparierenden Geräten befindliche
Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen.
Der Auftraggeber hat vor Beginn der Reparatur für eine
ordnungsgemäße Datensicherung zu sorgen.
Auf Reparaturen wird keine Garantie gewährt. Reparaturen sind
bar bei Rücklieferung zahlbar. Reparaturzeiten führen
nicht zur Verlängerung von Garantiezeiten
Kostenvoranschläge werden nur bei besonderer Beauftragung von
Reparatur ausgestellt. Kostenvoranschläge werden
grundsätzlich nach Aufwand berechnet.
Stellt sich heraus, dass der vom Käufer behauptete
Gewährleistungsmangel nicht vorliegt oder auf einem vom
Verkäufer nicht zu vertretenden Umstand, insbesondere
unsachgemäßer Behandlung durch den Käufer
beruht, so erhält die Firma MEDIA-VISION e.U. einen pauschalen
Kostenersatz in Höhe von 50,00 € vorbehaltlich
weitergehender Ersatzansprüche.
10.Dienstleistungen
In den angegebenen Preisen ist
keine kostenlose Einarbeitung, Installation und Einführung
gelieferter Hard- und Software enthalten.
Einarbeitung und Installation muss zusätzlich in Auftrag
gegeben werden und wird nach Aufwand berechnet. Soweit es sich bei den
gelieferten Produkten um Neugeräte handelt, wird
möglichst und soweit verfügbar eine deutsche oder
englische Dokumentation des Herstellers beigelegt. Für die
Richtigkeit dieser Dokumentation kann seitens der Firma MEDIA-VISION
e.U. keine Haftung übernommen werden.
Sollte der Hersteller keine oder nur eine englischsprachige
Dokumentation zur Verfügung stellen, bzw. mitliefern, besteht
gegenüber kein Anspruch auf die Lieferung einer weiteren
deutschsprachigen Dokumentation.
11.Eigentumsvorbehalt
Lieferungen der Firma
MEDIA-VISION e.U. erfolgen ausschließlich unter
Eigentumsvorbehalt. Die gelieferten Waren bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung Eigentum (Vorbehaltsware). Der
Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen des
Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind
und der Firma MEDIA-VISION e.U. die jeweilige Saldoforderung bei
laufender Rechnung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund gegen
den Kunden zusteht.
Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von uns
gelieferten, noch nicht in unserem Eigentum stehender Ware gilt als
im Auftrag der Firma MEDIA-VISION e.U. erfolgt, ohne dass
dafür der Firma MEDIA-VISION e.U. Verbindlichkeiten hieraus
erwachsen.
Wird gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder
verbunden, so tritt der Kunde mit Wirksamwerden dieser Verkaufs- und
Lieferbedingungen seine Eigentums bzw. Miteigentumsrechte an dem
vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen
mit kaufmännischer Sorge unentgeltlich für die Firma
MEDIA-VISION e.U..
Der Kunde darf die gelieferte Ware nur im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr veräußern und nur, sofern
mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbart wird.
Die Vereinbarung eines Abtretungsverbots mit seinem Abnehmer ist
ausdrücklich untersagt. Weiter ist dem Kunden
ausdrücklich untersagt, mit seinem Abnehmer die Einstellung
seiner Forderungen aus von der Firma MEDIA-VISION e.U. gelieferter Ware
in ein Kontokorrentverhältnis zu vereinbaren.
Der Kunde ist ferner verpflichtet, seinen Abnehmern den
Eigentumsvorbehalt der Firma MEDIA-VISION e.U. anzuzeigen.
Eigentumsvorbehalt der Firma MEDIA-VISION e.U. (einfacher, erweiterter,
verlängerter und Kontokorrentvorbehalt) erlischt auch dann
nicht, wenn von der Firma MEDIA-VISION e.U. stammende Ware von einem
anderen Käufer erworben wird, solange dieser die Ware noch
nicht bei der Firma MEDIA-VISION e.U. bezahlt hat. Dieses gilt
insbesondere für den Verkauf im Rahmen verbundener Unternehmen.
Beeinträchtigungen der Rechte der Firma MEDIA-VISION e.U.,
insbesondere Pfändungen muss der Kunde offenbaren bzw.
unverzüglich schriftlich anzeigen. Bei Pfändungen hat
er unverzüglich eine Abschrift des
Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung auf
seine Kosten zu übergeben, aus der hervorgeht, dass
Eigentumsvorbehalt an der gepfändeten Sache noch besteht.
Mit Wirksamwerden dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen tritt der
Kunde sämtliche Ansprüche mit allen Nebenpflichten
und Sicherheiten bis zur völligen Tilgung aller Forderungen,
die ihm aus künftigen Veräußerungen seitens
der von Firma MEDIA-VISION e.U. gelieferter Ware gegen seine Abnehmer
entstehen ab und zwar in Höhe des Rechnungsbetrages der von
der Firma MEDIA-VISION e.U. gelieferten und von dem Kunden
veräußerten Ware.
Übersteigt der Wert der gegebenen Abtretungen und Sicherungen
die Forderungen um mehr als 20%, so verpflichten sich die Firma
MEDIA-VISION e.U. auf Verlangen des Kunden, insoweit nach Wahl der
Firma MEDIA-VISION e.U. entsprechende Sicherheiten freizugeben.
Auf Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinem
Arbeitnehmer bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung der Rechte
der Firma MEDIA-VISION e.U. gegen den Abnehmer erforderlichen
Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.
Auch ist die Firma MEDIA-VISION e.U. berechtigt, den Abnehmer des
Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen. Dies gilt als Widerruf der
nachstehenden Einziehungsermächtigung.
Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretene Forderung
für die Firma MEDIA-VISION e.U. einzuziehen, jedoch nur
solange, als er seiner Zahlungspflicht gegenüber der Firma
MEDIA-VISION e.U. vertragsgemäß nachkommt.
Die Ermächtigung des Kunden zum Einzug der Forderung kann
durch die Firma MEDIA-VISION e.U. widerrufen werden. Die eingezogenen
Beträge hat der Kunde gesondert aufzubewahren und
unverzüglich abzuführen, Interventionskosten
trägt der Kunde.
Als Veräußerung im Sinne dieser Verkaufs- und
Lieferungsbedingungen gelten auch Verarbeitung, Montage oder sonstige
Verwertungen, insbesondere der Einbau in nicht von der Firma
MEDIA-VISION e.U. gelieferte Geräte.
Sollte der Abnehmer mit seinem Kunden ein
Kontokorrentverhältnis bezüglich seiner Forderung
vereinbart haben, so tritt er bereits jetzt seine Kontokorrentforderung
gegen seinen Kunden in Höhe des Rechnungswertes der von der
Firma MEDIA-VISION e.U. gelieferten Waren bis zur völligen
Tilgung aller bestehenden Forderungen der Firma MEDIA-VISION e.U. ab.
12.Gerichtstand
Erfüllungsort
für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware,
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist
Wilhelmsburg.
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten - auch für
Klagen im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozess mit Vertragspartnern,
welche Vollkaufleute bzw. im Handelsregister eingetragene, juristische
Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlichrechtlichen Sondervermögens sind, oder
ihren Sitz im Ausland haben ist ausdrücklich
St.Pölten vereinbart.
St.Pölten ist ferner ausdrücklich als Gerichtsstand
vereinbart für den Fall, dass der
Vertragspartner seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss verlegt.
Für alle Verträge gilt österreichisches
Recht.
13.Schriftformklausel
Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, was auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel gilt.
14.Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages. Die unwirksamen Punkte werden durch die jeweiligen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs ersetzt.